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VGH Bayern, 18.06.2008 - 4 ZB 07.545 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Staatliche Förderung; Zuwendung; Rückforderung; Erstattungszinsen; Absehen von der Geltendmachung des Zinsanspruchs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Augsburg, 23.02.2016 - Au 3 K 15.1070
Widerruf eines Bewilligungsbescheids wegen eines schweren Vergabeverstoßes
Entgegen der Auffassung der Klägerin ist auf Tatbestandsebene auch kein anderer besonderer Grund ersichtlich, der es neben den in Art. 49a Abs. 3 Satz 2 BayVwVfG beispielhaft ("insbesondere") genannten Voraussetzungen in das Ermessen der Behörde stellen würde, von der Geltendmachung des Zinsanspruchs abzusehen; ein Ermessensfehler muss daher von vornherein ausscheiden (…vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 20.1.2016 - 21 ZB 14.1428 - juris Rn. 55 f.; B.v. 18.6.2008 - 4 ZB 07.545 - juris Rn. 8;… VG München, U.v. 13.3.2014 - M 15 K 12.6087 - juris Rn. 50). - VGH Bayern, 22.10.2012 - 4 ZB 11.282
Zuwendung zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben; Rückforderung von Zuwendungen; …
Ebensowenig bedurfte es der Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Frage, wann sich nachträglich "durch die Hinzuziehung eines Verfahrenstechnikers" (Klagebegründung S. 5) ergeben hat, dass die Kläranlage 46.300 EW und nicht nur 40.000 EW zu leisten imstande ist, denn es steht außer Frage, dass dass die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben im Zuwendungsverfahren allein in die Risikosphäre der Klägerin fallen (BayVGH vom 18.6.2008 Az. 4 ZB 07.545 ).